Schulordnung der Gesamtschule Duisburg-Süd
„Schule in Eigenverantwortung leben“
Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn alle am Schulleben Beteiligten ihre persönliche Mitverantwortung für das Gelingen des gemeinsamen Projektes „Gesamtschule Duisburg-Süd“ erkennen und wahrnehmen.
Mit dieser Zielsetzung schafft die Schulordnung einen Rahmen, innerhalb dessen SchülerInnen und LehrerInnen freundlich und verlässlich miteinander umgehen und erfolgreich arbeiten können.
Dieser Rahmen besteht aus Regeln, die sagen, was getan werden sollte, damit sich jeder gern in der Schule aufhält. Sie bestimmen allerdings auch, was unterlassen werden muss, damit keiner unnötig behindert oder geschädigt wird.
Allgemeine Regeln
1. Die menschliche Schule. Wir gehen miteinander menschlich, rücksichtsvoll und freundlich um, wir schützen Schwächere und vermeiden unnötigen Streit. Zur Freundlichkeit gehört auch, sich zu grüßen und ruhig anzureden. Höflichkeit und Hilfsbereitschaft im Umgang miteinander sind selbstverständlich. Entstehen trotzdem Konflikte, werden sie friedlich und gewaltfrei beigelegt – gegebenenfalls durch das Einbeziehen eines Vermittlers.
2. Das Eigentum von anderen wird respektiert, d.h., was nicht mir gehört, wird nicht weggenommen, beschädigt oder versteckt. Fundsachen werden dem Eigentümer oder beim Hausmeister abgegeben.
3. Nur in einer intakten Schule kann gearbeitet werden! Alle halten Schulmöbel und Schulräume in Ordnung. Sie werden weder bemalt noch zerkratzt oder verunreinigt. Wer mutwillig Einrichtungen der Schule zerstört oder beschädigt, handelt verantwortungslos und muss für den Schaden aufkommen. Wer sich nicht einmischt und wegschaut, macht sich zum Mittäter/zur Mittäterin!
4. Die rauchfreie Schule. Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.
5. Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen werden. Der Parkplatz ist kein Schulhof und damit auch kein Aufenthaltsbereich für SchülerInnen. Da die LehrerInnen nicht alle SchülerInnen kennen können, muss jeder Schüler/ jede Schülerin auf Verlangen seinen/ihren Namen nennen und sich gegebenenfalls ausweisen. Schulfremde Personen haben während der Unterrichtszeit nichts auf dem Schulgelände zu suchen.
6. Dinge, die nicht für den Unterricht gebraucht werden und auch keinem anderen schulischen Zweck dienen, werden oft als störend empfunden und sollten nicht mitgebracht werden.
7. Elektronische Geräte dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden und müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet sein. Handys sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten, beim Verlassen des Schulgeländes können sie wieder eingeschaltet werden. Handys sollen nicht sichtbar mitgeführt werden.
Ordnung und Umwelt
Nur in einer sauberen Schule kann man sich wirklich wohl fühlen. Grundsätzlich verhält sich jeder so, dass die Umwelt geschont wird.
8. Die müllfreie Schule. Jeder ist aufgefordert Abfall zu vermeiden oder diesen in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
9. Alle achten darauf, dass alle Räume sauber und ordentlich verlassen werden. Dazu gehört auch Tische und Stühle wieder gerade hinzustellen, Lichter auszuschalten und Türen zu schließen.
10. Das Kaugummikauen ist im gesamten Schulgebäude verboten.
11. Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist verboten.
In den Pausen
Zu den großen Pausen verlassen alle SchülerInnen die Klassenräume und Flure. Die 5-Minuten-Pausen dienen lediglich einem eventuell notwendigen Raumwechsel.
SchülerInnen und LehrerInnen stören sich in ihren Pausen nicht gegenseitig ohne wichtigen Grund.



Schulordnung

